Unsere Verpflichtungen und Beratung beim Einkauf

1
Beurkundung des Kaufvertrages: erforderliche Dokumentation und Verfahren

Um gültig zu sein, müssen Verträge und Vorverträge des Immobilienverkaufs schriftlich erfolgen und vom zuständigen Notar beurkundet werden.

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2
Grundbucheintrag

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Vertragsbeurkundung beim Notar ist es notwendig, einen Antrag für den Grundbucheintrag zu stellen. Zusätzliche Informationen und Verfahren.

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3
Ausländer mit Eigentumsrechten an den Immobilien

Das Eigentumrecht haben die Ausländer, deren Länder das Gegenseitigkeitsprinzip mit Serbien vereinbaren haben.

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4
Mehrwertsteuerrückerstattung (MwSt) für den Kauf der ersten Wohnung

Bürgern, die die erste Wohnung in einem neuen Wohngebäude kaufen, haben Anspruch auf einer Mehrwertsteuerrückerstattung – Sie sollen dafür einen Antrag stellen.

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5
STEUERN AUF EIGENTUM UND ANDERE KOSTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEKAUFTEN IMMOBILIE

Sie haben eine Wohnung gekauft und den Vertrag verifiziert. Wie weiter? Melden Sie sich bei den zuständigen kommunalen Behörden an.

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6
Vom Bau bis zur Eintragung in das Grundbuch

Das Prozess „von Idee bis zum Bau“ besteht aus einer Reihe von einfacheren und komplexeren Schritten. Wie sieht dieses Prozess aus? Dies erklären wir Ihnen in weiteren Abschnitten.

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FAQ

Alle Wohnungen aus unserem Angebot können auf Kredit erworben werden. Unser Verkaufsteam steht Ihnen für alle zusätzlichen Fragen zur Verfügung.

Alle unsere Wohnobjekte haben eingebaute Aufzuge von namhaften Herstellern (OTIS, KONE).

Der gesamte Bauprozess ist legal und alle unsere Objekte verfügen über Bau– , Standort- und Nutzungsgenehmigungen. Am Bauende erfolgt die Grundbucheintragung der Objekte.

Wenn die Wohnung, die Sie kaufen, Ihre erste Immobilie ist, dann können Sie nach gultendem Gesetz das Recht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung fur eine Fläche von 40m2 und für zusätzliche 15m2 pro Haushaltsmitglied erhalten (wenn die Haushaltsmitglieder bis dahin nicht Besitzer eines Grundstücks waren).

Der Preis des Quadratmeters hängt von dem Standort ab, an dem wir bauen; zudem von der Ausstattung der Wohnung und der Wohnfläche.

Ja, die Terrassen gehören zur Wohnfläche.