10. Mai 2018.

Vom Bau bis zur Eintragung in das Grundbuch

Nach Erhalt der Baugenehmigung ist der Investor verpflichtet, mindestens acht Tage vor Beginn der Arbeiten über den Beginn der Bauarbeiten an die Bauaufsicht zu berichten. Nach der Fertigstellung ist die Immobilie zur Ausstellung der Nutzungsgenehmigung bereit.

Dann wird die Aufnahme und Herstellung des Entwurfs Bodenbearbeitung realisiert – Entwurf von bestimmten Teilen des Objekts, die die endgültige gebaute Fläche aller Wohn- und Geschäftsräume im gesamten Gebäude zeigen. Der Investor organisiert den technischen Empfang der Anlage, und die Technische Empfangskommission (nach einer detaillierten Inspektion der Anlage) erstellt einen Bericht mit einem Vorschlag zur Erteilung einer Nutzungsgenehmigung.
Nach Erhalt der Nutzungsgenehmigung von der Stadtverwaltung für Urbanismus auf Antrag des Investors, ist das Objekt zur Eintragung in das Grundbuch bereit. Die Stadtverwaltung für Stadtplanung erfasst die Nutzungsgenehmigung im zuständigen Immobilienkataster, wo die Registrierung des ganzen Gebäudes und aller speziellen Teile durchführt wird. Nach diesem Schritt kann jeder Käufer die gekaufte Wohnung in das Grundbuch eintragen lassen.