10. Mai 2018.

Mehrwertsteuerrückerstattung (MwSt) für den Kauf der ersten Wohnung

Das Recht auf Mehrwertsteuererstattung für den Kauf der ersten Wohnung hat ein volljähriger Bürger der Republik Serbien (mit Wohsitz in Serbien), unter den folgenden Bedingungen:

  1. Wenn der Käufer kein Eigentumer oder Miteigentumer der Wohnung in der Republik Serbien, von 1. Juli 2006 bis zum Tag der Verifikation des Kaufvertrags der ersten Wohnung war.
  2. Der vereinbarte Preis der Wohnung sollte vollständig an den Verkäufer mit Mehrwertsteuer bezahlt werden

Dieses Recht kann nur auf der Grundlage eines zertifizierten Kaufvertrags begründet werden:

Nach dem Gesetz über die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes („Sl. glasnik RS‟, broj 61/05) ) – dh. auf der Grundlage des Kaufvertrages, der nach dem 08.07.2007 zertifiziert wurde (und für den Eigentumer einer Wohnung mit einer Fläche von bis zu 40 m², und für Mitglieder seines Familienhaushalts bis zu 15 m² pro Mitglied – wer nicht der Besitzer oder Mitbesitzer der Wohnung in der Republik Serbien in der Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum Tag der Zertifizierung des Kaufvertrags, war).

Wenn der Käufer der ersten Wohnung eine größere Wohnung als 40m2 kauft, hat er das Recht, die Mehrwertsteuer, die der angegebenen Wohnungsfläche entspricht, zu erhalten.
Die Dauer des gemeinsamen Aufenthalts (aller Mitwohner) vor dem Datum der Bestätigung des Kaufvertrags (durch den der Käufer die erste Wohnung erwirbt), wird bei der Ausübung des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer nicht beeinflusst.

Weitere Informationen und Liste der notwendigen Dokumentation